Was ist ein Energieausweis

Wofür braucht man einen Energieausweis?

Bestim­men Sie die Qualität einer Immobilie

Ener­gie­aus­wei­se geben Infor­ma­tio­nen über die ener­ge­ti­sche Qualität eines Gebäudes. Die Ener­gie­ef­fi­zi­enz und die anfal­len­den Ener­gie­kos­ten stehen dabei im Mit­tel­punkt, um Inter­es­sen­ten und poten­zi­el­le Mieter, Käufer oder Pächter auf­zu­klä­ren und ihnen den Ange­bots­ver­gleich zu erleich­tern. Je nach Art und Ver­wen­dungs­zweck des Gebäudes wird entweder der Ener­gie­be­darf oder der Ener­gie­ver­brauch als Wert für den Ausweis ver­wen­det. Bestehen­de Wohn­ge­bäu­de werden fast immer mit Ener­gie­be­darfs­aus­wei­sen versehen. Hierbei spielen der Pri­mär­ener­gie­be­darf, der die Umwelt­ver­träg­lich­keit der Ener­gie­nut­zung angibt, und der End­ener­gie­be­darf, bei dem es sich um eine theo­re­ti­sche Berech­nung auf Grund­la­ge der Wär­me­däm­mung, Anlagen­tech­nik und Gebäude- oder Raum­au­to­ma­ti­on handelt, die wich­tigs­te Rolle.

Für sämt­li­che Berech­nun­gen werden Norm­wer­te her­an­ge­zo­gen, die Klima und eine gleich­mä­ßi­ge Behei­zung vor­rau­set­zen. Direkte Aussagen über den tat­säch­li­chen Ener­gie­be­darf werden nicht getrof­fen. Der Bedarfs­aus­weis kann genutzt werden, um ziel­ge­rich­tet Moder­ni­sie­run­gen an der Anlagen­tech­nik und der Gebäu­de­däm­mung vorzunehmen.

Ver­brauchs­aus­wei­se geben einen Ener­gie­ver­brauchs­kenn­wert an, der aus den realen Ver­brauchs­wer­ten der letzten drei Jahre errech­net wird. Welcher Ausweis genau für Ihre Immo­bi­lie zutrifft, ist für den Immo­bi­li­en­mak­ler leicht her­aus­zu­fin­den. Sollte es not­wen­dig sein, kann er diesen auch für Sie aus­stel­len lassen. Seit 2009 müssen alle Wohn­ge­bäu­de in Deutsch­land über einen Ener­gie­aus­weis verfügen.

Der Ver­mie­ter oder Ver­käu­fer muss dem Inter­es­sen­ten einen solchen Ausweis des Gebäudes vorlegen können, sollte er dazu auf­ge­for­dert werden. Im Mai 2014 kam außerdem eine gesetz­li­che Regelung hinzu, die einen Verweis auf die Energie-Effi­zi­enz­stan­dards bereits in der Immo­bi­li­en­an­zei­ge fordert. Laut Ener­gie­spar­ver­ord­nung ist die Aus­stel­lung eines Ener­gie­be­darfs­aus­wei­ses bei Errich­tung, Erwei­te­rung oder Änderung eines Gebäudes Pflicht. Fach­kun­di­ge Personen, zum Beispiel Hand­werks­meis­ter oder Absol­ven­ten von Hoch­schu­len mit dem ent­spre­chen­den Fach­wis­sen, sind berech­tigt diese auszustellen.

Die Bedeu­tung eines Ener­gie­aus­wei­ses bei Vertragsabschlüssen

Längst zählt für den Mieter oder Käufer bei der Auswahl einer Immo­bi­lie nicht mehr allein die Lage oder die Größe. Das Thema der Ener­gie­ef­fi­zi­enz gewinnt zuneh­mend an Bedeu­tung. Die ener­ge­ti­sche Qualität eines Gebäudes kann der ent­schei­den­de Faktor sein, der letzt­end­lich über einen Ver­trags­ab­schluss ent­schei­det. Mit einem über­zeu­gen­den Ener­gie­aus­weis steigt die Relevanz sowie die Wirk­kraft der Immo­bi­lie in den Augen des Inter­es­sen­ten. Er kann somit wer­be­wirk­sam genutzt werden.

Auch die Serio­si­tät des Angebots steigt, wenn Ihr Makler auf die ener­ge­ti­sche Qualität des Objekts ver­wei­sen kann.

Für unsere Kunden mit Allein­auf­trag über­neh­men wir selbst­ver­ständ­lich im Rahmen unseres Dienst­leis­tungs­an­ge­bo­tes die Erstel­lung des Ener­gie­aus­wei­ses. Neben den offen­sicht­li­chen Vor­tei­len bei Verkauf oder Ver­mie­tung einer Immo­bi­lie kann der Ener­gie­aus­weis eben­falls genutzt werden, um die ener­ge­ti­sche Effi­zi­enz des Objekts zu steigern, woraus lang­fris­ti­ge Vorteile für den Besitzer entstehen.

Da der Ener­gie­aus­weis bei einem Verkauf oder einer Ver­mie­tung vor­leg­bar sein muss, lässt sich eine Ver­mark­tung der Immo­bi­lie ohne diesen nicht mehr durch­füh­ren. Wird die Vorlage eines Ener­gie­aus­wei­ses durch den Inter­es­sen­ten verlangt, zeitnah aber nicht vor­ge­legt, kann eine erheb­li­che Geldbuße fällig werden. Da bereits in der Immo­bi­li­en­an­zei­ge eine Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Angabe zu leisten ist, ist es auch nicht mehr möglich erst bei Nach­fra­ge schnellst­mög­lich einen Ener­gie­aus­weis aus­stel­len zu lassen und nach­zu­rei­chen. Ohnehin handelt es sich dabei um eine recht­li­che Grauzone, die es unbe­dingt zu ver­mei­den gilt. Aus­ge­nom­men von dieser Pflicht sind ledig­lich Gebäude mit weniger als 50m² Nutz­flä­che und Bau­denk­mä­ler. Wir kümmern uns schnell und unkom­pli­ziert um den benö­tig­ten Ausweis, ohne dass größere Kosten entstehen.