Energieausweise geben Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes. Die Energieeffizienz und die anfallenden Energiekosten stehen dabei im Mittelpunkt, um Interessenten und potenzielle Mieter, Käufer oder Pächter aufzuklären und ihnen den Angebotsvergleich zu erleichtern. Je nach Art und Verwendungszweck des Gebäudes wird entweder der Energiebedarf oder der Energieverbrauch als Wert für den Ausweis verwendet. Bestehende Wohngebäude werden fast immer mit Energiebedarfsausweisen versehen. Hierbei spielen der Primärenergiebedarf, der die Umweltverträglichkeit der Energienutzung angibt, und der Endenergiebedarf, bei dem es sich um eine theoretische Berechnung auf Grundlage der Wärmedämmung, Anlagentechnik und Gebäude- oder Raumautomation handelt, die wichtigste Rolle.
Für sämtliche Berechnungen werden Normwerte herangezogen, die Klima und eine gleichmäßige Beheizung vorrausetzen. Direkte Aussagen über den tatsächlichen Energiebedarf werden nicht getroffen. Der Bedarfsausweis kann genutzt werden, um zielgerichtet Modernisierungen an der Anlagentechnik und der Gebäudedämmung vorzunehmen.
Verbrauchsausweise geben einen Energieverbrauchskennwert an, der aus den realen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre errechnet wird. Welcher Ausweis genau für Ihre Immobilie zutrifft, ist für den Immobilienmakler leicht herauszufinden. Sollte es notwendig sein, kann er diesen auch für Sie ausstellen lassen. Seit 2009 müssen alle Wohngebäude in Deutschland über einen Energieausweis verfügen.
Der Vermieter oder Verkäufer muss dem Interessenten einen solchen Ausweis des Gebäudes vorlegen können, sollte er dazu aufgefordert werden. Im Mai 2014 kam außerdem eine gesetzliche Regelung hinzu, die einen Verweis auf die Energie-Effizienzstandards bereits in der Immobilienanzeige fordert. Laut Energiesparverordnung ist die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises bei Errichtung, Erweiterung oder Änderung eines Gebäudes Pflicht. Fachkundige Personen, zum Beispiel Handwerksmeister oder Absolventen von Hochschulen mit dem entsprechenden Fachwissen, sind berechtigt diese auszustellen.
Längst zählt für den Mieter oder Käufer bei der Auswahl einer Immobilie nicht mehr allein die Lage oder die Größe. Das Thema der Energieeffizienz gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die energetische Qualität eines Gebäudes kann der entscheidende Faktor sein, der letztendlich über einen Vertragsabschluss entscheidet. Mit einem überzeugenden Energieausweis steigt die Relevanz sowie die Wirkkraft der Immobilie in den Augen des Interessenten. Er kann somit werbewirksam genutzt werden.
Auch die Seriosität des Angebots steigt, wenn Ihr Makler auf die energetische Qualität des Objekts verweisen kann.
Für unsere Kunden mit Alleinauftrag übernehmen wir selbstverständlich im Rahmen unseres Dienstleistungsangebotes die Erstellung des Energieausweises. Neben den offensichtlichen Vorteilen bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie kann der Energieausweis ebenfalls genutzt werden, um die energetische Effizienz des Objekts zu steigern, woraus langfristige Vorteile für den Besitzer entstehen.
Da der Energieausweis bei einem Verkauf oder einer Vermietung vorlegbar sein muss, lässt sich eine Vermarktung der Immobilie ohne diesen nicht mehr durchführen. Wird die Vorlage eines Energieausweises durch den Interessenten verlangt, zeitnah aber nicht vorgelegt, kann eine erhebliche Geldbuße fällig werden. Da bereits in der Immobilienanzeige eine Energieeffizienz-Angabe zu leisten ist, ist es auch nicht mehr möglich erst bei Nachfrage schnellstmöglich einen Energieausweis ausstellen zu lassen und nachzureichen. Ohnehin handelt es sich dabei um eine rechtliche Grauzone, die es unbedingt zu vermeiden gilt. Ausgenommen von dieser Pflicht sind lediglich Gebäude mit weniger als 50m² Nutzfläche und Baudenkmäler. Wir kümmern uns schnell und unkompliziert um den benötigten Ausweis, ohne dass größere Kosten entstehen.